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MARPOL: Das Umweltübereinkommen für die Schifffahrt

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MARPOL: Das Umweltübereinkommen für die Schifffahrt

Das Wichtigste in Kürze

Welche Ziele werden mit MARPOL verfolgt?

Ziel des MARPOL-Übereinkommens ist es, die Verschmutzung der Meere durch Öl, Chemikalien, Abwasser, Abfälle und Luftschadstoffe, die von Schiffen ausgehen, zu verhüten, zu verringern oder zu beseitigen. Alles Weitere hier…

Wie ist MARPOL strukturiert?

Das MARPOL-Übereinkommen besteht aus einem Hauptteil, in dem die allgemeinen Verpflichtungen und Verfahren der Vertragsstaaten festgelegt sind, und sechs Anlagen, in denen jeweils spezifische Regeln für verschiedene Arten von Verschmutzungen enthalten sind. Mehr dazu hier…

Wie wird MARPOL in die Praxis umgesetzt und überwacht?

Die Umsetzung und Überwachung des MARPOL-Übereinkommens ist Aufgabe der Vertragsstaaten, die für die Einhaltung der Vorschriften und die Ausstattung ihrer Schiffe mit den erforderlichen Zeugnissen und Unterlagen verantwortlich sind. Hier liest Du mehr…

MARPOL ist die Abkürzung für das 1973 von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) verabschiedete Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe. Was MARPOL beinhaltet, warum es wichtig ist und wie man sich als Seefahrer oder an der Seefahrt Interessierter darüber informieren kann, erfährst Du in diesem Artikel.

Die Ziele von MARPOL

MARPOL setzt sich gegen die Verschmutzung der Meere ein.

Ziel des MARPOL-Übereinkommens ist es, die Verschmutzung der Meere durch Öl, Chemikalien, Abwasser, Abfälle und Luftschadstoffe, die von Schiffen ausgehen, zu verhüten, zu verringern oder zu beseitigen. Dabei soll sowohl der Sicherheit der Schifffahrt als auch den wirtschaftlichen Interessen der Schifffahrtsindustrie Rechnung getragen werden.

Das MARPOL-Übereinkommen ist das Ergebnis eines langen und komplexen Verhandlungsprozesses, der das Ergebnis der wachsenden Besorgnis über die Auswirkungen der Meeresverschmutzung durch Schiffe war. Bereits 1954 wurde das erste internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Öl geschlossen.

Es regelte jedoch nur das Ablassen von Öl aus den Laderäumen von Tankschiffen. Nach mehreren schweren Ölunfällen in den 1960er Jahren wurde 1973 das MARPOL-Übereinkommen verabschiedet, das erstmals auch andere Arten der Meeresverschmutzung wie Chemikalien, Abwässer und Abfälle umfasste.

Im Jahr 1978 wurde das Übereinkommen durch ein Protokoll ergänzt, das unter anderem die Anlage VI zur Verhütung der Luftverunreinigung durch Schiffe einführte. Seither wurde das Übereinkommen mehrfach geändert und aktualisiert. Dabei wurden der technische Fortschritt und neue Herausforderungen im Bereich des Meeresumweltschutzes berücksichtigt.

Ziele für die Zukunft

Ziel des MARPOL-Übereinkommens ist es, die Verschmutzung der Meere durch Öl, Chemikalien, Abwässer, Abfälle und Luftschadstoffe, die von Schiffen ausgehen, zu verhüten, zu verringern oder zu beseitigen. Dabei soll sowohl der Sicherheit der Schifffahrt als auch den wirtschaftlichen Interessen der Schifffahrtsindustrie Rechnung getragen werden.

Die Ziele des MARPOL-Übereinkommens spiegeln die Erkenntnis wider, dass die Meeresverschmutzung durch Schiffe nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein wirtschaftliches und soziales Problem ist, das einer globalen und kooperativen Lösung bedarf. Die Festlegung von Mindeststandards für Bau, Ausrüstung und Betrieb von Schiffen sowie von Kontroll- und Sanktionsmechanismen soll sicherstellen, dass alle Schiffe angemessen zum Schutz der Meeresumwelt beitragen.

Gleichzeitig soll durch die Vermeidung unnötiger Kosten und Hindernisse die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität der Schifffahrtsindustrie erhalten bleiben. Ein weiteres Ziel des MARPOL-Übereinkommens ist die Erhöhung der Sicherheit der Seeschifffahrt durch Verringerung des Risikos von Unfällen oder Havarien, die für die Meeresumwelt schädlich sein könnten.

Die Strukturierung

MARPOL, das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, hat einen durchdachten Aufbau. Es besteht aus einem grundlegenden Text, in dem die allgemeinen Verpflichtungen und Verfahren für die Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens festgelegt sind. Die Ausstellung von Zeugnissen, die Durchführung von Inspektionen, die Verhängung von Sanktionen und die Berichterstattung an die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) sind dabei wichtige Aspekte.

Die Konvention beschränkt sich jedoch nicht auf diesen Grundtext, sondern umfasst sechs Anhänge, die spezifische Regelungen für verschiedene Arten von Verschmutzungen enthalten. Die Anlage I befasst sich mit der Verhütung der Verschmutzung durch Öl, während die Anlage II die Verhütung der Verschmutzung durch Schadstoffe regelt, die in Form von Massengütern befördert werden.

Anlage III behandelt die Verhütung der Verschmutzung durch schädliche flüssige Stoffe in Verpackungen, Anlage IV die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsabwässer.

Anlage V konzentriert sich auf die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffsabfälle und -produkte und Anlage VI befasst sich mit der Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und -produkte. Zu beachten ist, dass die Anhänge I und II für alle Vertragsstaaten verbindlich sind. Die Anhänge III bis VI müssen gesondert ratifiziert werden.

Hinweis: Um mehr zum MARPOL-Übereinkommen zu erfahren, kannst Du die Website der IMO besuchen, den Newsletter der IMO abonnieren, der IMO in den sozialen Medien folgen, die Website des BSH besuchen oder an einer Schulung oder einem Seminar zum MARPOL-Übereinkommen teilnehmen. Diese Möglichkeiten bieten Dir eine Vielzahl von Informationen, Ressourcen und Kontakten rund um das Thema MARPOL.

Darüber hinaus legt das MARPOL-Übereinkommen bestimmte Sondergebiete fest, in denen strengere Kontrollen in Bezug auf das Einleiten von Schiffsabfällen gelten. Dabei handelt es sich um bekannte Gewässer wie z. B. das Mittelmeer, die Ostsee, die Nordsee, das Schwarze Meer, das Rote Meer, die Antarktis und den Persischen Golf.

Die Umsetzung des Übereinkommens wird durch verschiedene Gesetze gewährleistet.

Die Umsetzung von MARPOL

Die Umsetzung des MARPOL-Übereinkommens erfordert, dass die Vertragsstaaten nationale Gesetze und Verordnungen erlassen. Diese setzen die Bestimmungen des Übereinkommens in ihre Rechtsordnung um. Dabei müssen sie sicherstellen, dass ihre Gesetze im Einklang mit dem MARPOL-Übereinkommen stehen oder strenger sind als die Bestimmungen des Übereinkommens.

Darüber hinaus sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die notwendigen administrativen und technischen Kapazitäten zu schaffen, um zu gewährleisten, dass ihre Schiffe MARPOL einhalten.

Zu diesen Aufgaben zählen u.a. die Ausbildung und Zertifizierung von Schiffspersonal, die Prüfung und Zulassung von Schiffsausrüstung, die Ausstellung von Zeugnissen und Unterlagen, die Durchführung von Untersuchungen bei Unfällen und Verstößen sowie die Verhängung von Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften.

Die Überwachung des MARPOL-Übereinkommens erfolgt durch verschiedene Mechanismen. Diese unterscheiden sich je nach Status des Staates als Flaggenstaat, Küstenstaat oder Hafenstaat. In erster Linie sind die Flaggenstaaten für die Überwachung ihrer Schiffe verantwortlich, unabhängig davon, wo sie sich befinden.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Schiffe die Anforderungen des MARPOL-Übereinkommens erfüllen und dass sie über gültige Zeugnisse verfügen. Zur Überprüfung der Seetüchtigkeit ihrer Schiffe müssen sie regelmäßige Inspektionen durchführen oder anerkennen lassen. Außerdem müssen sie bei Unfällen oder Verstößen Untersuchungen durchführen oder veranlassen und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Tipp: Durch die Einhaltung von MARPOL kannst Du nicht nur die Meeresumwelt schützen, sondern auch Deine eigene Sicherheit und Wirtschaftlichkeit verbessern. Wenn Du die MARPOL-Vorschriften einhältst, vermeidest Du Unfallrisiken, Strafen und Verzögerungen, die durch Umweltverschmutzung verursacht werden können.

Die Küstenstaaten haben das Recht zur Überwachung der Einhaltung des MARPOL-Übereinkommens durch ausländische Schiffe, die in ihren Hoheitsgewässern oder bestimmten Sondergebieten tätig sind. Sie können zur Überprüfung der Zeugnisse oder zur Sammlung von Beweisen für Verstöße Inspektionen an Bord dieser Schiffe durchführen.

Sie können auch Maßnahmen wie das Anhalten, Umleiten oder Festhalten von Schiffen ergreifen, um solche Verstöße zu verhindern oder zu beenden. Sie sind jedoch verpflichtet, dabei die völkerrechtlichen Grundsätze zu beachten und dürfen nicht zu unangemessenen Verzögerungen führen oder diskriminieren.

Die Hafenstaaten haben das Recht zur Überwachung der Einhaltung des MARPOL-Übereinkommens durch ausländische Schiffe beim Einlaufen in ihre Häfen und beim Auslaufen aus ihren Häfen. Sie können zur Überprüfung der Zeugnisse oder zur Sammlung von Beweisen für Verstöße Inspektionen an Bord dieser Schiffe durchführen.

Sie können auch Maßnahmen zur Verhütung oder Unterbindung solcher Verstöße ergreifen, wie z. B. die Zurückweisung, das Festhalten oder die Bestrafung von Schiffen. Diese Maßnahmen müssen jedoch im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts stehen und dürfen keine unangemessenen Verzögerungen oder Diskriminierungen nach sich ziehen.

Globaler Schutz der Meere

MARPOL, das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, ist ein wichtiges Abkommen, das Meeresverschmutzung bekämpft. Seine Ziele sind klar umrissen: Ziel ist die Verhütung, Verringerung oder Beseitigung der Verschmutzung der Meere durch Öl, Chemikalien, Abwässer, Abfälle und Luftschadstoffe, die von Schiffen verursacht werden. Dabei wird sowohl auf die Sicherheit der Schifffahrt als auch auf die wirtschaftlichen Interessen der maritimen Wirtschaft Rücksicht genommen.

Quellen

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